Geschäftsstelle der Landeskirche, Kirchenratskanzlei, Anlaufstelle für die Öffentlichkeit


Direkt zum Seiteninhalt

Unsere Struktur

Landeskirche
Die Aufgabe der Landeskirche sind in der landeskirchlichen Gesetzgebung geregelt. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Förderung der Einheit und Zusammenarbeit der Kirchgemeinden sowie der ökumenischen Zusammenarbeit. Die Landeskirche nimmt zu wichtigen Gegenwartsfragen Stellung und unterstützt die Kirchgemeinden in der Umsetzung von gemeinnützigen, ökologischen und kulturellen Belangen.

Synode
Sie ist das Parlament der Landeskirche (gesetzgebende Behörde) und in dieser Funktion stehen der Synode wichtige Aufgaben zu. Sie trägt die Verantwortung für die Ordnung der Landeskirche. Die Mitglieder der Kirchgemeinde wählen in einem proporzähnlichen Wahlverfahren ihre Anzahl Abgeordneten (Synodale) in dieses Gremium. Für die Leitung des Parlaments wird das Synodalbüro gewählt. Der detaillierte Aufgabenbereich ist in der landeskirchlichen Gesetzgebung festgehalten.

Kirchenrat
Ist die Synode die gesetzgebende Behörde (Legislative), so ist der Kirchenrat die vollziehende Behörde (Exekutive), bestehend aus 5 Mitgliedern. Als oberste leitende, planende und vollziehende Behörde führt er die Geschäfte der Landeskirche und vertritt sie gegen innen und aussen. Er vollzieht die landeskirchlichen Gesetze sowie die Beschlüsse von Synode und kirchlichen Volksabstimmungen. Die einzelnen Aufgaben werden auf fünf Ressorts verteilt, die administrativen Arbeiten durch das Sekretariat mit Sitz in Trogen erledigt, momentan eine 70%-Stelle.

Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
Sie prüft die Amtsführung des Kirchenrates. Sie erstattet zuhanden der Synode Bericht und Antrag.

Pfarrkonvent
Der Pfarrkonvent vertritt die Interessen der Pfarrpersonen gegenüber den landeskirchlichen Gremien, pflegt die interne Weiterbildung und den Gedankenaustausch unter den Pfarrpersonen; im Weiteren begutachtet und stellt er Anträge in Angelegenheiten, die ihm von der Synode oder vom Kirchenrat überwiesen worden sind oder macht Anträge aus eigener Initiative.

Die Kirchgemeinden
Sie sind als selbständige Glieder der Landeskirche Körperschaften des öffentlichen Rechts. Oberstes Organ sind die Stimmberechtigten. Geleitet wird die Kirchgemeinde von der Kirchenvorsteherschaft, deren Mitglieder von den Stimmberechtigten gewählt wurden. Die Amtsführung der Kirchenvorsteherschaft wird von der Geschäftsprüfungskommission überprüft.


Funktionen und Adressen der zuständigen Kirchenratsmitglieder

Klicken um zu vergrössern!

| Aktuell | Veranstaltungen | Magnet | Adressen Kontakt | Unsere Struktur | Kirchgemeinden | Synode | Bildergalerie | Downloads | Links | Sitemap

Suche

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü